Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierungen
Da der Grundsatz gilt, daß mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll, ist im Rahmen der Bauleitplanung die sogenannte Eingriffsregelung anzuwenden, die dazu beitragen soll, zusätzliche Flächeninanspruchnahmen durch bauliche Nutzungen zu verringern, und so Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.