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Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierungen

Da der Grundsatz gilt, daß mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll, ist im Rahmen der Bauleitplanung die sogenannte Eingriffsregelung anzuwenden, die dazu beitragen soll, zusätzliche Flächeninanspruchnahmen durch bauliche Nutzungen zu verringern, und so Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Projekte

Bilanzierung und ökolog. Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen im „Feng Shui“ – Baugebiet an der Waikersreuther Strasse, in Schwabach

Ökologische Ersatzmaßnahmeplanung für einen Privatbauherren in Schwabachh

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